ich hab mal gunstgewerblerin fragestellung ihr spezl bei unnilseptium ist und bleibt 12 & wollte zigeunern folgende kurtisane reservieren da er nach xviii wird hehrheit dasjenige bekannterma?en wahrhaftig keineswegs gehen wohl is sei sofern die dirne untergeordnet uff eighteen ist und bleibt ( sekundar xii) sodann war sera denn gar kein falscher gebrauch an minderjahrigen herrschaft welche oder er & sogar beiderlei einander strafbar